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AGB

Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat’s einfach gemacht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Angebote, Ein­schal­tung Dritter

(1) Alle Angaben über an­ge­bo­te­ne Objekte oder nach­ge­wie­se­ne Objekte basieren auf In­for­ma­tio­nen des Ver­käu­fers bzw. Ver­mie­ters bzw. sonstiger Dritter (z.B. Grund­buch­amt, Notare). Eine Gewähr für die Rich­tig­keit bzw. Voll­stän­dig­keit wird von
Stenzel und Partner nicht über­nom­men.
Dem Unternehmen Stenzel und Partner obliegt auch keine Er­kun­di­gungs- oder Nach­for­schungs­pflicht.
(2) Die Angebote und Nachweise nebst allen diese be­tref­fen­den In­for­ma­tio­nen und Auskünfte über Objekte sind vom Kauf bzw. Miet­in­ter­es­sen­ten ver­trau­lich zu behandeln. Gibt er die Angebote oder Nachweise ohne Zu­stim­mung von Stenzel und Partner an einen Dritten weiter, so hat er auch dann die Käufer- bzw. Mie­ter­pro­vi­si­on zu zahlen, wenn der Dritte den ver­mit­tel­ten Vertrag über das nach­ge­wie­se­ne Objekt ab­schließt.
(3) Stenzel und Partner ist er­mäch­tigt, zur Durch­füh­rung der Aufträge Dritte ein­zu­schal­ten. Für die Tätigkeit Dritter übernimmt Stenzel und Partner eine Haftung nur für grobes Ver­schul­den.
(4) Be­sich­ti­gun­gen erfolgen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
 

2. Tä­tig­wer­den für die andere Ver­trags­par­tei

Stenzel und Partner darf für beide Ver­trags­par­tei­en ent­gelt­lich als Maklerin tätig werden.
 

3. Provision

(1) Die Höhe der Provision (= Mak­ler­ge­bühr zzgl. ge­setz­li­cher Mehr­wert­steu­er) richtet sich nach dem in Auftrag gegebenen Mak­ler­ge­schäft. Nähere Ein­zel­hei­ten über die genaue Höhe befinden sich im schrift­li­chen Auftrag oder im Exposé.
(2) Die Provision wird fällig, wenn durch Nachweis oder durch Ver­mitt­lung der Firma Stenzel und Partner ein Kauf- bzw. Miet­ver­trag ab­ge­schlos­sen wird.
 

4. Scha­den­er­satz

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, der Firma Stenzel und Partner un­ver­züg­lich mit­zu­tei­len, wenn sich sein Auftrag geändert oder erledigt hat. Bei Ver­let­zung dieser Ver­pflich­tung kann Stenzel und Partner vom Auf­trag­ge­ber Scha­den­er­satz fordern.

Bei einem Maklerauftrag mindestens 1,5 % des Wertes des Maklerauftrages plus gesetzliche Mwst.

5. Da­ten­schutz­er­klä­rung

Die Daten bleiben für weitere In­for­ma­tio­nen unter Beachtung der Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen bei Stenzel und Partner Immobilien
Damit Stenzel und Partner, sowie deren zu­stän­di­ge Au­ßen­dienst­mit­ar­bei­ter oder Geschäftspartnerunternehmen den Auf­trag­ge­ber in allen Fragen zu Fi­nanz­dienst-leis­tun­gen umfassend beraten können, erklärt sich der Auf­trag­ge­ber mit der Über­mitt­lung der für die Aufnahme und Durch­füh­rung der Beratung er­for­der­li­chen Angaben an die Ver­bund­part­ner bzw. deren Au­ßen­dienst­mit­ar­bei­ter zur dortigen Ver­ar­bei­tung ein­ver­stan­den. Über­mit­telt werden dürfen danach Per­so­na­li­en (Name, Anschrift, Ge­burts­da­tum, Fa­mi­li­en­stand, Beruf) Ob­jekt­da­ten (Kaufpreis, Lage, Art des Objekts) oder ver­gleich­ba­re Daten.
In diesem Rahmen entbindet der Auf­trag­ge­ber Stenzel und Partner zugleich vom Da­ten­ge­heim­nis.
Diese Ein­wil­li­gung kann ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit wi­der­ru­fen werden.
 

6. Er­fül­lungs­ort, Ge­richts­stand

Er­fül­lungs­ort und Ge­richts­stand ist Heilbronn


 

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