Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat’s einfach gemacht.
(1) Alle Angaben über angebotene Objekte oder nachgewiesene Objekte basieren auf Informationen des Verkäufers bzw. Vermieters bzw. sonstiger Dritter (z.B. Grundbuchamt, Notare). Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit wird von
Stenzel und Partner nicht übernommen.
Dem Unternehmen Stenzel und Partner obliegt auch keine Erkundigungs- oder Nachforschungspflicht.
(2) Die Angebote und Nachweise nebst allen diese betreffenden Informationen und Auskünfte über Objekte sind vom Kauf bzw. Mietinteressenten vertraulich zu behandeln. Gibt er die Angebote oder Nachweise ohne Zustimmung von Stenzel und Partner an einen Dritten weiter, so hat er auch dann die Käufer- bzw. Mieterprovision zu zahlen, wenn der Dritte den vermittelten Vertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt.
(3) Stenzel und Partner ist ermächtigt, zur Durchführung der Aufträge Dritte einzuschalten. Für die Tätigkeit Dritter übernimmt Stenzel und Partner eine Haftung nur für grobes Verschulden.
(4) Besichtigungen erfolgen auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
Stenzel und Partner darf für beide Vertragsparteien entgeltlich als Maklerin tätig werden.
(1) Die Höhe der Provision (= Maklergebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) richtet sich nach dem in Auftrag gegebenen Maklergeschäft. Nähere Einzelheiten über die genaue Höhe befinden sich im schriftlichen Auftrag oder im Exposé.
(2) Die Provision wird fällig, wenn durch Nachweis oder durch Vermittlung der Firma Stenzel und Partner ein Kauf- bzw. Mietvertrag abgeschlossen wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Stenzel und Partner unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Auftrag geändert oder erledigt hat. Bei Verletzung dieser Verpflichtung kann Stenzel und Partner vom Auftraggeber Schadenersatz fordern.
Bei einem Maklerauftrag mindestens 1,5 % des Wertes des Maklerauftrages plus gesetzliche Mwst.
Die Daten bleiben für weitere Informationen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen bei Stenzel und Partner Immobilien
Damit Stenzel und Partner, sowie deren zuständige Außendienstmitarbeiter oder Geschäftspartnerunternehmen den Auftraggeber in allen Fragen zu Finanzdienst-leistungen umfassend beraten können, erklärt sich der Auftraggeber mit der Übermittlung der für die Aufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben an die Verbundpartner bzw. deren Außendienstmitarbeiter zur dortigen Verarbeitung einverstanden. Übermittelt werden dürfen danach Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf) Objektdaten (Kaufpreis, Lage, Art des Objekts) oder vergleichbare Daten.
In diesem Rahmen entbindet der Auftraggeber Stenzel und Partner zugleich vom Datengeheimnis.
Diese Einwilligung kann ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit widerrufen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn
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